Die durch die Landesverbände der Pflegekassen, das Landesamt für Soziales sowie den Landkreis und Städtetag Rheinland-Pfalz ab dem 01.03.2025 genehmigten Pflegesätze für Vollstationäre- und Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen innerhalb eines Kalenderjahres mit 1.854,00 € für die Kurzzeitpflege für längstens 28 Tage , sowie 1.685,00 € für die Verhinderungspflege für längstens 28 Tage.